Erfüllen Sie sich den Traum vom Hubschrauberfliegen und werden Sie Privatpilot. Eine PPL(H) - Lizenz ist der Einstieg in die Hubschrauber - Fliegerei. Sie können damit jederzeit einen Hubschrauber mieten, überallhin fliegen und auch Gäste mitnehmen. Im Rahmen einer modularen Ausbildung zum Berufspiloten ist die Privatpilotenlizenz der erste Schritt.
Zu Beginn der Ausbildung müssen Sie 16 Jahre alt sein, die Lizenz wird Ihnen frühestens mit 17 Jahren ausgestellt. Sie müssen in körperlich gesunder Verfassung sein, was durch ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 bescheinigt wird. Eine vollständige Liste der Voraussetzungen und der benötigten Unterlagen finden sie rechts in unseren FAQ zur PPL(H)-Ausbildung.
Bei uns sitzen Sie schon ab der ersten Stunde im Cockpit! In den ersten 12-15 Stunden lernen Sie die Steuerung zu bedienen, zu schweben, starten und landen. Dann kommt schon bald Ihr erster Solo-Flug. Nach mindestens 45 Flugstunden dürfen Sie die praktische Prüfung ablegen. Die Ausbildung findet an unseren Standorten am Flughafen Mannheim, Stuttgart oder Augsburg statt. Die Ausbildung findet auf Hubschraubern des Typs Robinson - R22 oder R44 statt.
Erfahren Sie mehr über das Ausbildungsprogramm und die Komplett-Pakete.
Auch die Theorieausbildung zum Privatpiloten für Hubschrauber ist hochinteressant. Hier lernen Sie praxisorientiert die Funktionsweise des Hubschraubers, Navigation, Abläufe an Flughäfen, Sprechfunk, Wetter und einige wichtige Themenbereiche mehr kennen. Die Theorie zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses umfasst nochmals 10 Stunden, die sich lohnen. Es macht Spaß, zu wissen, was man tut!
Für Inhaber anderer Fluglizenzen gibt es Ausbildungserleichterungen in der Theorie und Praxisausbildung. Die größten Erleichterungen gibt es in der Theorieausbildung, wo Sie nur noch die Hubschrauber-Fächer absolvieren müssen. In der Praxis werden Ihnen einige Flugstunden anerkannt.
Details über Ausbildungserleichterungen für Piloten anderer Luftfahrzeuge
Die Vorschriften zur Ausbildung zum Privatpiloten für Hubschrauber beinhalten eine praktische Ausbildungsdauer von mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Flugstunden mit Lehrer und 10 Stunden im Alleinflug (nach EASA-FCL). Eine realistische Flugstundenzahl vom Fußgänger zum PPL(H) sind jedoch ungefähr 10 Stunden mehr, also ca. 55 Flugstunden.
Die Dauer der theoretischen Ausbildung umfasst insgesamt 100 Theoriestunden inklusive Sprechfunkzeugnis. Die Teilnahme am Theorieunterricht kann je nach individuellen Bedürfnissen angepasst werden (Kompaktkurs oder über einen längeren Zeitraum).
Sie können Ihre Ausbildung jederzeit in Theorie und Praxis bei uns in Mannheim oder Stuttgart beginnen. Wir empfehlen vor Beginn der Ausbildung einen Schnupperflug, der Ihnen erste Einblicke in alle Bereiche des Hubschrauberfliegens gibt. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Termin mit uns!
Eine Beschreibung des Ausbildungsprogramms zum PPL(H) und unsere Paketangebote finden Sie hier!
Zu verschiedenen Zeitpunkten in der Ausbildung brauchen wir von Ihnen:
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie mit Adressen, Ansprechpartnern und Formularen bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen.
Die Lizenz für Privathubschrauberführer PPL(H) berechtigt Sie zu nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Flügen:
Lange Rede kurzer Sinn: Sie dürfen zwar "beruflich" zu Ihren Geschäftsterminen fliegen, aber nicht gewerblich tätig werden, also keine Arbeitsflüge unternehmen oder Personen oder Sachen gegen Entgelt befördern. Eine berufsmäßige Tätigkeit als Fluglehrer in der Ausbildung von Privatpiloten in Deutschland ist jedoch erlaubt. Hierfür müssen Sie die Lehrberechtigung FI(H) erwerben.
Die Theorieausbildung zum Privathubschrauberführer PPL(H) beinhaltet ca. 100 Stunden Unterricht in folgenden Fachgebieten:
(Wer bereits ein Sprechfunkzeugnis besitzt, für den fallen 10 Theoriestunden weg).
Für Lizenzinhaber (PPL(A) oder PPL(B) reduziert sich die zusätzliche Theorieschulung auf:
Vor Beginn der Ausbildung muss eine fliegerärztliche Untersuchung durchgeführt werden, die die fliegerische Tauglichkeit bestätigt. Für den PPL(H) benötigen Sie mindestens ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2.
Hierfür wird eine allgemein gute Fitness und durchschnittliche Gesundheit gefordert. Es muss ein gutes räumliches Sehvermögen vorhanden sein. Fehlsichtigkeit ist bis zu einem relativ hohen Maß erlaubt, wenn sie durch Sehhilfen korrigierbar ist. Genauere Auskünfte kann ein Fliegerarzt geben. Bei Rot-/Grün-Blindheit und Herzproblemen, auch wenn sie geheilt sind und schon sehr lange zurückliegen, sollte auf jeden Fall ein Fliegerarzt befragt werden.
Für die Ausbildung gibt es keine Größen- oder Gewichtsbeschränkungen. Allerdings wird es in einer R 22 je nach Körperproportionen ab knapp 2,00 m Körpergröße schwierig. Auch hat die R 22 ein Gewichtslimit von 109 kg pro Sitz, so dass bei größeren, schwereren oder sehr breiten Bewerbern auf andere Hubschrauber ausgewichen werden muss.
Das kommt auf den Grad an. Grund für diese Einschränkung ist das Erkennen der roten und grünen Lichtsignale, die z.B. vom Tower gegeben werden, wenn der Funk ausfällt. Wer also rot und grün zwar nicht sehen aber doch unterscheiden kann, kann weitere Tests druchführen lassen und auch flugtauglich sein, ggf. mit Einschränkungen, darf z.B. nur Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) am Tage als Privatpilot durchführen.
Die Regelungen dazu finden sich unter EASA-FCL, Part MED
Hier die "FAQ - Bereich Augen" des LBA
Wer ein solches Problem hat, sollte auf jeden Fall zuerst mit einem Fliegerarzt drüber sprechen.
Natürlich zu allen für Hubschrauber zugelassenen Flugplätzen, also den allermeisten.
Jeder Hubschrauberpilot möchte aber gerne auch außerhalb "normaler" Flugplätze landen. Auch das dürfen Sie als Privatpilot, zum Beispiel auf einigen dieser Außenlandeplätze: www.helistop.de
Falls Ihnen das nicht genügt, so dürfen Sie nach Erwerb einer CPL(H)-Lizenz - also als Berufspilot - Außenlandungen viel problemloser durchführen. Dies kann also auch für private Interessen sehr interessant sein. Mehr Infos zum CPL(H)