Fliegen im Luftraum Charly
Wenn Sie noch eine alte Privatpilotenlizenz PPL(H) nach ICAO besitzen und diese umschreiben lassen möchten in eine zukunftsträchtige JAR-FCL-Lizenz, benötigen Sie eine CVFR-Ausbildung.
Sie lernen die Funknavigation im Sichtflug, also die Orientierung nach Funkfeuern (VORs und NDBs) und die Flugverfahren, bestimmte Radiale auf dem kürzesten Weg zu erreichen und präzise nach Ihnen zu fliegen. Auch Anflüge mit Radarnutzung des Flughafens und Übungs-ILS-Anflüge werden dabei geübt.
Diese Fähigkeiten sind für die Befolgung von Luftverkehrsfreigaben im Luftraum C mit Radarstaffelung zu anderen Luftfahrzeugen erforderlich. Mit einer CVFR-Berechtigung sind Sie bezüglich der Lufträume nicht mehr eingeschränkt und dürfen auch im Luftraum Charly fliegen!